Sprachliche Gleich­berechtigung

Sprachliche Gleichberechtigung

Gleichberechtigung aller Menschen ist eine wichtige Grundlage einer freiheitlichen und demokratischen Gesellschaft. Gleichberechtigung bedeutet mitunter, dass alle Geschlechter dieselben Möglichkeiten zu gesellschaftlicher Teilhabe erhalten. Im Grundgesetz steht seit 1949 geschrieben:

Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

Es besteht heute eine gesamtgesellschaftliche Diskussion, inwiefern 1949 bestehende Nachteile bereits – oder noch immer nicht – beseitigt worden sind. Auch besteht heute ein Konsens, dass „alle Geschlechter“ nicht gleichzusetzen ist mit „Männer und Frauen“, dass diese beiden Kategorien nicht ausreichen, um allen Menschen gerecht zu werden.

In der Sprachwissenschaft wird naturgemäß insbesondere die sprachliche Realität gesellschaftlicher Probleme diskutiert. Dazu gehört, dass es in vielen Sprachen, so auch im Deutschen, eine grammatische Kategorie „Genus“ gibt, die eng mit dem sozialen und dem biologischen Geschlecht zusammenhängt, aber dennoch etwas Anderes ist.

Um Diskriminierung durch Sprache zu vermeiden, haben sich Arbeitsgruppen auf der StuTS auf bestimmte Konventionen zum Sprachgebrauch auf der Homepage der StuTS geeinigt. Soweit Gruppen von Menschen benannt werden, deren Geschlecht unbestimmt bleibt, werden demnach in dieser Reihenfolge die folgenden Formen präferiert:

  1. Kollektiva (z. B. das Organisationsteam)
  2. Partizipien (z. B. die Studierenden)
  3. Sternchen (z. B. die Professor*innen)
  4. Schrägstrich (z. B. der/die Studierende)